FAQ

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Der Kauf einer Immobilie in Thailand wirft naturgemäß Fragen auf – rechtlich, finanziell und organisatorisch. Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden für Sie zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, sprechen Sie uns gerne persönlich an.

Eigentum & Recht

Dürfen Ausländer in Thailand überhaupt Immobilien besitzen?

Ja, mit klaren Regeln. Eigentumswohnungen (Condominiums) können Ausländer als Freehold, also als vollständiges Eigentum, direkt erwerben – vorausgesetzt, der Ausländeranteil der jeweiligen Anlage liegt unter 49 %. Grundstücke selbst dürfen Ausländer nach thailändischem Landrecht nicht besitzen; bei Villen mit eigenem Grundstück kommen daher langfristige Nutzungsmodelle wie Leasehold zum Einsatz.

Was ist der Unterschied zwischen Freehold und Leasehold?

Freehold bedeutet vollständiges, unbefristetes Eigentum – möglich bei Condominiums innerhalb der Ausländerquote. Leasehold ist ein registrierter, langfristiger Pachtvertrag über in der Regel 30 Jahre mit Verlängerungsoption, wie er bei Villen mit Grundstücksanteil üblich ist. Ergänzend gibt es Modelle wie Nießbrauch (Usufruct) oder Erbbaurecht (Superficies), die zusätzliche Absicherung bieten.

Wie sicher ist mein Eigentum rechtlich?

Bei Einhaltung von drei Voraussetzungen gilt ein Freehold-Kauf als sicher: Die Immobilie liegt innerhalb der 49-%-Ausländerquote, der Kaufpreis wurde nachweislich per Auslandsüberweisung in Fremdwährung bezahlt (FET-Dokumentation), und der Titel ist als Chanote – dem höchsten thailändischen Grundbuchtitel – eingetragen. Wir prüfen jede Immobilie in unserem Angebot genau auf diese Punkte.

Kaufprozess

Wie läuft der Kaufprozess ab?

Nach Auswahl der Immobilie erfolgt eine Reservierung gegen Anzahlung, anschließend die rechtliche Prüfung durch unabhängige Anwälte vor Ort, danach die Zahlung gemäß Baufortschritt oder in einer Summe bei Bestandsobjekten, und abschließend die Eigentumsübertragung beim Land Office. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt.

Muss ich persönlich nach Thailand reisen?

Nein, nicht zwingend. Viele unserer Kunden kaufen vollständig aus der Ferne über eine Vollmacht (Power of Attorney), die wir gemeinsam mit unabhängigen Anwälten vorbereiten. Eine Besichtigungsreise empfehlen wir dennoch gerne – wir organisieren diese auf Wunsch.

Wie wird die Zahlung abgewickelt?

Der Kaufbetrag muss aus dem Ausland in Fremdwährung nach Thailand überwiesen und dort in Baht umgetauscht werden. Die Bank stellt dafür eine FET-Bescheinigung (Foreign Exchange Transaction) aus, die für die spätere Eigentumsübertragung zwingend erforderlich ist. Wir koordinieren diesen Ablauf mit Ihrer Bank und unseren Partnern vor Ort.

Kosten & Rendite

Welche Nebenkosten kommen zum Kaufpreis hinzu?

Rechnen Sie mit Transfer-, Registrierungs- und gegebenenfalls Spezifikationsgebühren beim Land Office, die üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden, sowie mit Anwalts- und Übersetzungskosten. Insgesamt liegen die Nebenkosten meist im Bereich von etwa 3 bis 6 % des Kaufpreises.

Wie hoch ist die zu erwartende Mietrendite?

Das hängt stark von Lage, Objekttyp und Verwaltung ab. Bei den von uns vermittelten Objekten in Regionen wie Phuket oder Khao Lak bewegen sich realistische Bruttomietrenditen häufig zwischen 5 und 8 % pro Jahr, abhängig von Auslastung und Saison. Wir legen Wert auf realistische, transparent hergeleitete Prognosen statt überzogener Versprechen.

Welche laufenden Steuern und Abgaben fallen an?

In Thailand fallen unter anderem eine jährliche Grundsteuer (Land and Building Tax) sowie bei Vermietung eine Einkommensteuer auf Mieteinnahmen an. Je nach Wohnsitzland kann zusätzlich eine steuerliche Erklärungspflicht in Deutschland, Österreich oder der Schweiz bestehen. Wir empfehlen, dies mit einem spezialisierten Steuerberater abzustimmen – diesen Kontakt vermitteln wir gerne.

Verwaltung & Vermietung

Wer kümmert sich um Vermietung und Instandhaltung?

Unsere Partner vor Ort bieten professionelle Property-Management-Services an – von der Vermietung über Reinigung und Instandhaltung bis zur laufenden Objektbetreuung. So bleibt Ihre Investition auch aus der Ferne in guten Händen.

Kann ich meine Immobilie auch selbst nutzen?

Ja, in der Regel lässt sich Eigennutzung mit Vermietung flexibel kombinieren. Viele unserer Kunden nutzen ihre Villa einige Wochen im Jahr selbst und vermieten sie in der übrigen Zeit über die Verwaltung vor Ort.

Nach dem Kauf

Was passiert, wenn ich die Immobilie später verkaufen möchte?

Ein Weiterverkauf ist jederzeit möglich. Wir und unsere Partner unterstützen Sie auch nach dem Kauf bei der Vermarktung, sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt zum Verkauf entscheiden.

Welche Unterstützung bieten Sie nach dem Kaufabschluss?

Wir bleiben Ihr Ansprechpartner auf Deutsch – von Fragen zur Verwaltung über steuerliche Themen bis zur Organisation von Besuchen vor Ort. Unser Ziel ist eine langfristige, persönliche Betreuung statt eines reinen Vermittlungsgeschäfts.


Haben Sie noch weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich.