Rechtliche Informationen

Rechtliche Informationen

Diese Seite fasst allgemeine Informationen zum Immobilienerwerb in Thailand zusammen. Sie dient der ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Allgemeine Informationen für Kunden

Neubauten in Thailand folgen durchgehend hohen Standards:

  • Haus und Grundstück sind eingezäunt.
  • Wichtige Annehmlichkeiten wie Parkplätze, Schranke und 24-Stunden-Videoüberwachung sind rund um das Gelände vorhanden.
  • Wohnungen sind komplett ausgestattet und bezugsfertig, inklusive Renovierung und Möblierung.
  • Gemeinschaftseinrichtungen wie Pool, Kinderbereich, Fitnessraum, Bibliothek, Heimkino und Billardraum stehen ohne Zusatzkosten zur Verfügung.
  • Jedes Projekt hat eine eigene Verwaltungsgesellschaft, die für das Gelände zuständig ist.
  • Die Verwaltungsgesellschaft kann die Vermietung der Wohnung übernehmen und die Mieteinnahmen während Ihrer Abwesenheit auf Ihr Konto überweisen.

Immobilieneigentum in Thailand

In Thailand gibt es zwei grundlegende Eigentumsformen: Freehold (Volleigentum) und Leasehold (Erbpacht).

Freehold

  • Sie besitzen die Immobilie zu 100 % und haben volle Rechte zum Verkauf, zur Vermietung, Schenkung oder Vererbung.
  • 49 % der Wohnfläche eines Gebäudes dürfen an Ausländer verkauft werden (ausländische Quote), 51 % müssen thailändischen Staatsbürgern oder Gesellschaften gehören (thailändische Quote).
  • Ausländer können sich innerhalb der thailändischen Quote über die Gründung einer Gesellschaft registrieren lassen.
  • Die Grunderwerbsteuer bei Freehold ist eine einmalige Zahlung von bis zu 7 % des Immobilienwerts, aufgeteilt zwischen Käufer und Verkäufer.

Leasehold

  • Ein langfristiger Pachtvertrag über 30 Jahre, verlängerbar um zwei weitere Perioden (insgesamt bis zu 90 Jahre).
  • Kann verkauft, vererbt oder für die Restlaufzeit vermietet werden.
  • Für Investoren attraktiv, da die Marktwerte in der Regel 5–10 % unter Freehold-Preisen liegen.
  • Die Steuer bei Leasehold beträgt 1–3 %, einmalig alle 30 Jahre fällig.

Eintragung von Villen über eine Gesellschaft

Reihenhäuser und Villen werden häufig über zwei Verträge eingetragen: das Gebäude als Freehold, das Grundstück als Leasehold.

  • Grundstücke in Thailand werden in der Regel als Leasehold gehalten, da sie nicht an Nicht-Ansässige verkauft werden dürfen.
  • Anwälte übernehmen die Gründung und Verwaltung der Gesellschaft, mit einer Aufteilung von 49 % (ausländischer Anteil) zu 51 % (thailändische Seite).
  • Der ausländische Investor hält die Mehrheitsbeteiligung und das alleinige Unterschriftsrecht.
  • Der Käufer wird Eigentümer der Gesellschaft, die Gesellschaft wiederum Eigentümerin des Hauses.
  • Das Eigentum wird durch eine Urkunde namens Chanot abgesichert.
  • Für das Gebäude wird ein sogenanntes Bluebook (vergleichbar mit einem Hausbuch) ausgestellt, das die Eigentumsverhältnisse dokumentiert.

Dieses Modell hat sich über Jahrzehnte bewährt und bietet Flexibilität und Kontrolle über Ihre Immobilie in Thailand.