Kategorie: Kaufratgeber

  • Due Diligence beim Immobilienkauf in Thailand: Was Sie vor der Unterschrift prüfen müssen

    Due Diligence beim Immobilienkauf in Thailand: Was Sie vor der Unterschrift prüfen müssen

    Ein Kaufvertrag ist in Thailand schnell unterschrieben. Was davor passiert, entscheidet jedoch darüber, ob aus Ihrer Kapitalanlage ein solides Investment oder ein teures Lehrstück wird. Anders als in Deutschland gibt es keinen Notar, der stellvertretend für beide Seiten die Rechtslage prüft – die Sorgfaltsprüfung, international Due Diligence genannt, liegt vollständig beim Käufer. Wer diese Arbeit ernst nimmt, investiert in Thailand nicht riskanter als in Europa. Wer sie überspringt, schon.

    Warum in Thailand niemand automatisch für Sie mitdenkt

    In Deutschland ist der Notar gesetzlich zur Neutralität verpflichtet und prüft Grundbuch, Belastungen und Vertragsinhalt, bevor beurkundet wird. In Thailand übernimmt das Land Office lediglich die formale Registrierung der Eigentumsübertragung. Ob der Preis angemessen ist, ob Belastungen bestehen oder ob der Vertrag Sie einseitig benachteiligt, interessiert die Behörde nicht. Auch Makler und Bauträger arbeiten mit eigenen, naturgemäß verkäuferfreundlichen Vertragsvorlagen. Der wichtigste erste Schritt ist deshalb ein in Thailand zugelassener, unabhängiger Anwalt – ausdrücklich nicht derjenige, den der Verkäufer empfiehlt. Die Kosten einer sauberen Prüfung liegen meist im niedrigen vierstelligen Bereich und damit bei einem Bruchteil eines Prozents des Kaufpreises.

    Eigentumstitel und Foreign-Freehold-Quote prüfen

    Bei Grundstücken und Villen ist der Chanote (Nor Sor 4 Jor) die höchste und einzige uneingeschränkt empfehlenswerte Titelklasse: vermessen, eindeutig abgegrenzt und im Register geführt. Ihr Anwalt sollte eine aktuelle beglaubigte Abschrift direkt beim zuständigen Land Office ziehen, denn erst dort werden Hypotheken, Dienstbarkeiten, Wege- und Zugangsrechte sichtbar. Ein häufig unterschätzter Punkt sind fehlende gesicherte Zufahrten – ein Grundstück ohne eingetragenes Zugangsrecht verliert dramatisch an Wert. Beim Condominium gilt zusätzlich die Regel, dass maximal 49 Prozent der Gesamtwohnfläche eines Projekts als ausländisches Freehold gehalten werden dürfen. Lassen Sie sich von der Eigentümergemeinschaft, der Juristic Person, schriftlich bestätigen, dass diese Quote für Ihre konkrete Einheit zum Übertragungszeitpunkt noch verfügbar ist.

    Bauträger und Projektunterlagen beim Off-Plan-Kauf

    Kaufen Sie vom Plan, prüfen Sie nicht nur die Immobilie, sondern vor allem das Unternehmen dahinter. Dazu gehören die erteilte Baugenehmigung, gegebenenfalls die Umweltverträglichkeitsprüfung, der Nachweis, dass der Bauträger das Grundstück tatsächlich besitzt oder langfristig gesichert hat, sowie die im thailändischen Handelsregister hinterlegten Jahresabschlüsse. Besuchen Sie fertiggestellte Vorprojekte desselben Entwicklers und sprechen Sie dort mit Eigentümern. Im Vertrag selbst zählen drei Dinge: Zahlungen strikt nach Baufortschritt statt hoher Vorauszahlung, ein verbindlicher Fertigstellungstermin mit Vertragsstrafe und ein klar formuliertes Rücktrittsrecht samt Rückzahlungsmodalität.

    Verträge, Nebenkosten und der Weg des Geldes

    Schon die Reservierungsvereinbarung ist in der Praxis oft bindend – lassen Sie auch dieses kurze Dokument prüfen, bevor Sie eine Anzahlung leisten. Klären Sie schriftlich, wer die Übertragungsgebühren und Steuern trägt, wie hoch der einmalige Sinking Fund ausfällt und mit welchem monatlichen Betrag pro Quadratmeter Sie für die Bewirtschaftung der Gemeinschaftsflächen rechnen müssen. Ebenso wichtig ist der Zahlungsweg: Für die Eintragung als ausländischer Freehold-Eigentümer muss das Geld in Fremdwährung nach Thailand überwiesen und erst dort in Baht getauscht werden. Die Bank stellt dafür einen Devisennachweis aus, der zugleich die Grundlage bildet, um den Verkaufserlös später wieder legal ins Ausland zu transferieren. Was Sie parallel selbst erledigen können: die Lage zu verschiedenen Tageszeiten besichtigen, Nachbargrundstücke und Baulücken beurteilen und sich vor Ort ein realistisches Bild der Vermietungsnachfrage verschaffen.

    Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Stand 2026 und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


    Sie möchten wissen, ob eine konkrete Immobilie der Prüfung standhält? Wir begleiten deutsche Käufer durch die vollständige Due Diligence – mit unabhängigen Anwälten vor Ort statt Verkäuferversprechen.

  • Freehold, Leasehold oder Firmenstruktur: Wie Ausländer in Thailand Immobilien besitzen

    Freehold, Leasehold oder Firmenstruktur: Wie Ausländer in Thailand Immobilien besitzen

    Kaum eine Frage taucht in Erstgesprächen mit deutschen Interessenten so häufig auf wie diese: Darf ich als Ausländer in Thailand überhaupt Immobilien besitzen? Die kurze Antwort lautet ja – aber nicht in jeder Form und nicht bei jeder Objektart. Wer den Unterschied zwischen Foreign Freehold, Leasehold und einer thailändischen Gesellschaftsstruktur versteht, trifft schon vor der Objektsuche die wichtigste Entscheidung seines Investments. Dieser Beitrag ordnet die drei Wege ein und zeigt, worauf es 2026 praktisch ankommt.

    Foreign Freehold: echtes Volleigentum – aber nur im Condominium

    Foreign Freehold ist die klarste und für die meisten Investoren attraktivste Variante. Sie bedeutet Volleigentum auf unbestimmte Zeit, eingetragen auf Ihren persönlichen Namen im Grundbuch des zuständigen Land Office. Sie können frei vermieten, verkaufen, beleihen und vererben – im Kern also alles, was Sie von einer Eigentumswohnung in Deutschland kennen. Der Haken: Foreign Freehold ist gesetzlich auf Eigentumswohnungen in registrierten Condominium-Projekten beschränkt, und pro Projekt darf nur ein begrenzter Anteil der Gesamtwohnfläche an Ausländer gehen. Diese sogenannte Ausländerquote ist in gefragten Lagen häufig ausgeschöpft. Wichtig ist außerdem: Der Kaufpreis muss nachweislich aus dem Ausland nach Thailand überwiesen werden, damit die Bank die entsprechende Devisenbestätigung ausstellt. Ohne dieses Dokument verweigert das Land Office die Umschreibung.

    Leasehold: langfristiges Nutzungsrecht statt Eigentum

    Ist die Ausländerquote belegt oder handelt es sich um eine Villa mit Grundstück, führt der Weg meist über Leasehold. Dabei erwerben Sie kein Eigentum, sondern ein im Grundbuch eingetragenes Nutzungsrecht für einen langen Zeitraum – klassisch dreissig Jahre, in der Praxis oft mit vertraglich zugesagten Verlängerungsoptionen. Genau hier liegt der Punkt, den viele deutsche Käufer unterschätzen: Eingetragen und damit dinglich gesichert ist in der Regel nur die erste Laufzeit. Verlängerungen sind zunächst schuldrechtliche Zusagen, deren Wert davon abhängt, wie sauber sie formuliert und wie solide der Vertragspartner ist. Achten Sie deshalb auf klar geregelte Verlängerungsmechanik, freie Übertragbarkeit des Leaseholds an einen Käufer und die Vererbbarkeit an Ihre Angehörigen. Leasehold ist keineswegs zweite Wahl – aber es ist ein Vertragsprodukt, und die Qualität des Vertrags entscheidet.

    Die Thai Limited Company: nützlich, aber kein Schlupfloch

    Immer wieder wird deutschen Käufern angeboten, eine thailändische Gesellschaft zu gründen, die dann das Grundstück hält. Diese Struktur ist grundsätzlich legal, wenn dahinter ein echter, aktiv wirtschaftender Betrieb steht – etwa bei einem professionell geführten Resort- oder Vermietungsgeschäft. Problematisch wird es bei reinen Mantelkonstruktionen, in denen thailändische Gesellschafter nur pro forma als Anteilseigner auftreten, ohne eigenes Kapital und ohne Mitsprache. Solche Nominee-Modelle sind unzulässig, werden von den Behörden zunehmend geprüft und können im schlimmsten Fall das gesamte Investment gefährden. Hinzu kommen laufende Buchhaltungs-, Bilanz- und Steuerpflichten, die jährlich Zeit und Geld kosten. Als Privatanleger, der eine Ferienwohnung vermieten möchte, fahren Sie mit Freehold oder einem gut gemachten Leasehold fast immer besser.

    Welche Variante passt zu Ihrem Anlageziel?

    Steht Werterhalt, einfache Weiterveräußerung und ein unkomplizierter Erbfall im Vordergrund, ist Foreign Freehold in einem Condominium die erste Wahl – auch wenn Sie dafür bei der Objektauswahl fokussierter suchen müssen. Wer gezielt eine Poolvilla in ruhiger Lage sucht und eine höhere Renditeerwartung an eine längere Haltedauer knüpft, kommt an Leasehold kaum vorbei und sollte dafür Budget für eine unabhängige juristische Prüfung einplanen. In beiden Fällen gilt: Lassen Sie Titel, Baugenehmigung, Lastenfreiheit und Vertragswerk vor der Anzahlung von einem eigenen, nicht vom Verkäufer gestellten Anwalt prüfen. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand 2026 und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


    Sie sind unsicher, welche Eigentumsform zu Ihrem Vorhaben passt? Wir prüfen für jedes Objekt in unserem Portfolio vorab Titel, Quote und Vertragsstruktur – und sagen Ihnen offen, wenn etwas nicht passt.

  • Off-Plan kaufen auf Phuket: Chancen und Risiken beim Kauf vom Bauträger

    Off-Plan kaufen auf Phuket: Chancen und Risiken beim Kauf vom Bauträger

    Off-Plan-Immobilien – also Objekte, die direkt vom Bauträger und oft schon vor Baubeginn verkauft werden – gehören zu den beliebtesten Investitionsformen auf Phuket. Günstigere Einstiegspreise und flexible Zahlungspläne locken viele Käufer. Damit aus der Chance kein Risiko wird, lohnt sich ein genauer Blick auf Chancen, Risiken und die wichtigsten Warnsignale.

    Die Chancen von Off-Plan-Käufen

    Der offensichtlichste Vorteil ist der Preis: Off-Plan-Einheiten werden meist deutlich günstiger angeboten als vergleichbare Bestandsimmobilien, mit spürbaren Preissteigerungen bis zur Fertigstellung. Hinzu kommt die Zahlung nach Baufortschritt, die das Kapital über die Bauzeit verteilt, statt es auf einen Schlag zu binden. Und schließlich profitieren Käufer von modernen Grundrissen, aktueller Ausstattung und oft attraktiveren Gemeinschaftsanlagen als bei älteren Bestandsobjekten.

    Die Risiken, die Sie kennen sollten

    Bauverzögerungen durch Wetter, Lieferkettenprobleme oder unterkapitalisierte Bauträger können Fertigstellungstermine erheblich nach hinten verschieben. Nicht jedes Projekt steht auf einem finanziell soliden Fundament – von unvollständigen Umweltverträglichkeitsprüfungen bis zu schwacher finanzieller Absicherung des Bauträgers reicht die Bandbreite möglicher Probleme. Besondere Vorsicht ist bei Renditegarantien geboten: Bauträger bewerben häufig 6 bis 8 % Rendite über drei bis fünf Jahre – gerät der Bauträger jedoch in finanzielle Schwierigkeiten oder werden Auslastungsziele verfehlt, ist dieses Versprechen oft wenig wert. Realistisch sollten Käufer mit einer Bauzeit von 18 bis 36 Monaten rechnen, wobei 24 Monate der häufigste Zeitraum sind.

    Sieben Warnsignale, auf die Sie achten sollten

    • Der Bauträger hat noch kein Projekt auf Phuket erfolgreich fertiggestellt.
    • Der Preis liegt deutlich unter dem Marktniveau vergleichbarer Projekte.
    • Es gibt kein Treuhandkonto (Escrow) und keine Meilenstein-Zertifizierung der Zahlungen.
    • Der Fertigstellungstermin bleibt auffällig vage.
    • Die Ausländerquote ist für Ihre konkrete Einheit nicht vorab gesichert.
    • Mietrenditen werden garantiert, ohne dass ein seriöser Betreiber dahintersteht.
    • Es wird hoher Verkaufsdruck aufgebaut, um eine schnelle Entscheidung zu erzwingen.

    So minimieren Sie das Risiko

    Setzen Sie auf Bauträger mit nachweislichem Track Record und bereits fertiggestellten Projekten. Achten Sie auf Verträge mit Treuhandkonten (Escrow), klaren Meilenstein-Zahlungen und Vertragsstrafen bei Verzug. Eine unabhängige rechtliche Prüfung vor Vertragsunterzeichnung ist unverzichtbar. Genau diese Prüfung nehmen wir gemeinsam mit unabhängigen Anwälten für jede Immobilie in unserem Angebot vor, bevor wir sie an unsere Kunden weitergeben.


    Sie überlegen, in ein Off-Plan-Projekt auf Phuket zu investieren?