Wer als deutscher Investor in Thailand eine Immobilie besitzt, fragt sich früher oder später: Muss ich dieselben Einkünfte zweimal versteuern? Die gute Nachricht: Deutschland und Thailand haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, das genau diese Situation regeln soll. Wie es in der Praxis wirkt, hängt jedoch von Ihrer persönlichen Situation ab.
Was ein Doppelbesteuerungsabkommen leistet
Ein DBA legt fest, welcher Staat bestimmte Einkünfte besteuern darf und wie der jeweils andere Staat darauf Rücksicht nimmt. Bei Einkünften aus unbeweglichem Vermögen, also etwa Mieteinnahmen aus einer Wohnung oder Villa, liegt das Besteuerungsrecht üblicherweise zunächst im Staat, in dem die Immobilie liegt. Der Wohnsitzstaat vermeidet die Doppelbelastung anschließend entweder durch Freistellung der Einkünfte oder durch Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuer.
Mieteinnahmen: Wo fallen Steuern an?
Vermieten Sie Ihre Immobilie in Thailand, sind die Mieteinnahmen in der Regel in Thailand steuerpflichtig. Als in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger müssen Sie sie grundsätzlich auch in Ihrer deutschen Steuererklärung angeben, da Deutschland das Welteinkommen betrachtet. Das Abkommen sorgt dafür, dass die Belastung nicht doppelt anfällt. Wichtig: Ob Freistellung mit Progressionsvorbehalt oder Anrechnung greift, sollten Sie von einem Steuerberater prüfen lassen, der beide Systeme kennt.
Verkauf und Wertzuwachs
Auch beim Verkauf einer Immobilie stellt sich die Frage nach dem Besteuerungsrecht. Gewinne aus der Veräußerung von Grundbesitz dürfen grundsätzlich im Belegenheitsstaat besteuert werden. In Deutschland sind zudem Spekulationsfristen und Freigrenzen zu beachten. Planen Sie einen Verkauf daher frühzeitig und dokumentieren Sie Kaufpreis, Nebenkosten und Investitionen sauber, denn nur belegbare Kosten können Ihren steuerpflichtigen Gewinn mindern.
Praktische Tipps für deutsche Eigentümer
Bewahren Sie Steuerbescheide und Zahlungsnachweise aus Thailand sorgfältig auf, denn sie sind Grundlage für die Anrechnung in Deutschland. Klären Sie Ihren Steuerwohnsitz, besonders wenn Sie sich länger in Thailand aufhalten. Und prüfen Sie die steuerliche Behandlung, bevor Sie kaufen, nicht erst danach. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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