Wer in Thailand eine Immobilie besitzt, denkt beim Kauf meist an Rendite, Lage und Bauqualität – selten an die Frage, was damit im Todesfall geschieht. Dabei treffen hier zwei Rechtsordnungen aufeinander: das deutsche Erbrecht und das thailändische Recht am Belegenheitsort der Immobilie. Wer das frühzeitig regelt, erspart seinen Angehörigen Zeit, Kosten und Streit.
Warum der Nachlass bei Auslandsimmobilien komplizierter ist
Für Erben mit Wohnsitz in Deutschland gilt grundsätzlich deutsches Erbrecht, doch für eine Immobilie in Thailand sind in der Praxis die dortigen Behörden entscheidend. Das Landamt überträgt Eigentum nur, wenn die Erbfolge nach thailändischen Verfahren nachgewiesen ist. Das bedeutet in der Regel ein gerichtliches Verfahren, übersetzte und beglaubigte Dokumente sowie Geduld. Ohne Vorbereitung kann sich das über viele Monate ziehen.
Das Testament: Ihr wichtigstes Instrument
Ein klar formuliertes Testament ist die Grundlage jeder Nachlassplanung. Viele Eigentümer entscheiden sich für ein gesondertes thailändisches Testament, das ausschließlich die Immobilie und Vermögenswerte vor Ort regelt. Wichtig ist, dass es mit einem bestehenden deutschen Testament abgestimmt ist, damit sich beide nicht widersprechen und sich nicht gegenseitig aufheben. Form, Zeugen und Übersetzung sollten von einem auf Thailand spezialisierten Anwalt geprüft werden.
Eigentumsform beeinflusst die Erbfolge
Ob Sie eine Eigentumswohnung als Freehold halten, ein Leasehold nutzen oder eine Firmenstruktur gewählt haben, wirkt sich direkt auf die Übertragung aus. Bei einer Eigentumswohnung gelten für ausländische Erben besondere Regeln, etwa zur Quote ausländischen Eigentums in der Anlage. Bei Leasehold-Verträgen sollte ausdrücklich festgehalten sein, dass das Nutzungsrecht vererbbar ist. Bei Gesellschaften kommt es auf die Anteilsverhältnisse und die Satzung an. Diese Punkte lassen sich am besten schon vor dem Kauf klären.
Praktische Schritte und Hinweis
Legen Sie alle Unterlagen – Kaufvertrag, Eigentumsnachweis, Vollmachten, Kontakte zu Anwalt und Verwaltung – so ab, dass Ihre Angehörigen sie im Ernstfall finden. Benennen Sie eine vertrauenswürdige Person vor Ort und prüfen Sie die Regelungen alle paar Jahre. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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